



Beim Eigenbetrieb Kindertagesstätten Offenbach (EKO) setzen sich mehr als 600 Mitarbeitende in 29 Einrichtungen für die Entwicklung der Kleinsten der Stadtgesellschaft ein. Das bunte Leben der Kinder spiegelt sich in unserem Miteinander wider und macht einen Job bei uns einzigartig. Unser Motto: Vielfalt stärken. Zusammen wachsen. Echt Offenbach.
In der Kindertagesstätte Gravenbruchweg (13) im Stadtteil Rosenhöhe gibt es feste Stammgruppen, in denen sich die Kinder morgens treffen, begrüßt werden und in denen gemeinsame Aktivitäten stattfinden. Hinzu kommen gruppenübergreifende Angebote, die zum Spielen und Lernen einladen. Um alle Kinder in ihrer individuellen Entwicklung bestmöglich begleiten zu können, nutzen wir unterschiedlichste Materialien, die ihre Kreativität fördern. Wir legen zudem großen Wert auf sprachliche Bildung und musikalische Früherziehung, um die kindliche Entwicklung ganzheitlich anzusprechen. Tägliche Naturerfahrungen im großzügigen, naturnahen Außengelände der Kita und bei Ausflügen regen die Neugier, das soziale Verhalten und intensives Spiel an.
Sie haben Fragen? Auskünfte erteilt Ihnen gerne Andrea Fröhlich, Pädagogische Bereichsleitung unter andrea.fröhlich@offenbach.de oder 069/8065-3077.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 05.02.2023 auf offenbach.de/jobs!
Mehr über den EKO als Arbeitgeber gibt’s hier zum Nachlesen.
Es handelt sich um eine Vollzeitstelle im Umfang von 39 Stunden wöchentlich, die grundsätzlich auch teilbar ist.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz und führen eine Unternehmenskultur, die von Wertschätzung und Zusammenhalt geprägt ist. Bewerber*innen mit interkultureller oder internationaler Biographie sehen wir als Bereicherung und fordern sie gerne auf, sich zu bewerben.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei entsprechender Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Die Stadt Offenbach stellt ihren Bediensteten betriebliche Kitaplätze zur Verfügung und unterstützt diese auch gerne bei der Wohnungssuche.
Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie uns vor Beginn der Tätigkeit entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen müssen, dass bei Ihnen ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht.