



Bei der Stadt Offenbach entwickeln rund 1.600 Kolleg*innen die Zukunft einer Großstadt im Wandel. Bei uns erwarten Sie kurze Wege, zukunftsfähige Entscheidungen mit Herz und Mut für intelligente Lösungen. Werden auch Sie Teil des echt engagierten Teams, das pragmatisch bürokratisch das Zusammenleben in der Stadt gestaltet! Zur Stelle für Offenbach. Offenbar was für unser Team. Und dich!
Mit viel Engagement und Fachkompetenz setzt sich das Amt für Planen und Bauen für ein lebenswertes Offenbach ein. Ein sechzehnköpfiges Team im Bereich „Stadtentwicklung und Städtebau“ beschäftigt sich dabei im Referat „Stadtentwicklung und Wohnbauförderung“ mit den strategischen Konzepten und Leitplanken der gesamtstädtischen Entwicklung, in der Städtebauförderung mit der Quartiers- und Stadtteilentwicklung, mit der Wohnbauförderung sowie vielfältigen Forschungs- und Schlüsselprojekten als Impulsgeber der Stadtentwicklungsprozesse sowie im Referat „Städtebau und Bauberatung“ mit der Durchführung von Bebauungsplanverfahren, Erarbeitung von städtebaulichen Entwürfen, Rahmenplänen und städtebaulichen Verträgen, der Beratung in städtebaulichen Fragestellungen sowie der planungsrechtlichen Beurteilung von Bauvorhaben in Genehmigungsverfahren.
Im Referat „Stadtentwicklung und Wohnbauförderung“:
Im Referat „Städtebau und Bauberatung“:
Sie haben Fragen? Auskünfte erteilt Ihnen gerne Matthias Seiler unter Tel. 069/8065-2968.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 19.10.2025 auf offenbach.de/jobs!
Mehr über die Stadt Offenbach als Arbeitgeberin gibt’s hier zum Nachlesen.
Die Stelle ist zunächst befristet bis zum 31.07.2027. Eine Weiterbeschäftigung über den genannten Zeitpunkt hinaus wird angestrebt.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Frauen werden laut Frauenförder- und Gleichstellungsplan in dieser Entgelt-/Besoldungsgruppe bzw. in diesem Bereich bei gleicher Qualifikation bevorzugt eingestellt. Daher sind Bewerbungen von Frauen besonders erwünscht.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.