Frauenbüro
Teilzeit
Frauenbüro
Teilzeit
Bei der Stadt Offenbach entwickeln rund 1.600 Kolleg*innen die Zukunft einer Großstadt im Wandel. Bei uns erwarten Sie kurze Wege, zukunftsfähige Entscheidungen mit Herz und Mut für intelligente Lösungen. Werden auch Sie Teil des echt engagierten Teams, das pragmatisch bürokratisch das Zusammenleben in der Stadt gestaltet! Zur Stelle für Offenbach. Offenbar was für unser Team. Und dich!
Das Frauenbüro bearbeitet die Querschnittsaufgabe der Gleichstellung aller Geschlechter. Das Hessische Gleichberechtigungsgesetz (HGIG) bildet die maßgebliche Grundlage, um dies für die Bediensteten der Kommunalverwaltung umzusetzen. Sieben Mitarbeiterinnen wirken mit Angeboten, Aktionen und Monitoring für die Verwirklichung des im Grundgesetz verankerten Gleichheitsgrundrechts. Unser Anspruch: Die Unterschiedlichkeit der Geschlechter und Lebensrealitäten ernst nehmen und Gleichberechtigung voranbringen. Wir suchen eine engagierte Mitarbeiterin, die für die Berufsfeuerwehr der Stadt Offenbach die Funktion der Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten (FuGIB) übernimmt.
Als Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte darf nach § 15 Abs. 2 HGlG nur eine Frau bestellt werden. Die Bestellung zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten erfolgt grundsätzlich zunächst für die Dauer von sechs Jahren.
Sie haben Fragen? Fachliche Auskünfte erteilen Ihnen gerne Simone Schmoll unter Tel. 069/8065-3512 und/oder Renate Hillen unter Tel. 069/8065-2379 und/oder Dr. Anja Engelhorn unter Tel. 069/8065-3435 bzw. unter frauenbuero-kernverwaltung@offenbach.de.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 04.10.2026 auf offenbach.de/jobs!
Mehr über die Stadt Offenbach als Arbeitgeberin gibt’s hier zum Nachlesen.
Die Stellenausschreibung richtet sich aufgrund der Tätigkeit als interne Frauen- und Gleichstellungsbeauftragte ausschließlich an Frauen.
Wir legen Wert auf soziale Kompetenz, insbesondere im interkulturellen Bereich. Über Bewerber*innen mit internationaler Geschichte würden wir uns sehr freuen.
Schwerbehinderte Frauen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.