Jugendamt
Teilzeit
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Teilzeit
Bei der Stadt Offenbach entwickeln rund 1.600 Kolleg*innen die Zukunft einer Großstadt im Wandel. Bei uns erwarten Sie kurze Wege, zukunftsfähige Entscheidungen mit Herz und Mut für intelligente Lösungen. Werden auch Sie Teil des echt engagierten Teams, das pragmatisch bürokratisch das Zusammenleben in der Stadt gestaltet! Zur Stelle für Offenbach. Offenbar was für unser Team. Und dich!
Die Abteilung Kinder-, Jugendarbeit und Beratung des Jugendamts beschäftigt ca. 70 Mitarbeitende aus den Arbeitsfeldern Offene Kinder- und Jugendarbeit, Jugendhilfe an Schule, Jugendberufshilfe und Jugendbildungswerk. Für das Projekt „Ankommen in Deutschland – Zuhause in Offenbach“ für neu zugewanderte Jugendliche ("IK-Projekt") sucht das Jugendbildungswerk personelle Unterstützung.
Sie haben Fragen? Auskünfte erteilt Ihnen gerne Zehra Ergi unter zehra.ergi@offenbach.de und/oder Tel. 069/8065-4333.
Wir freuen uns auf Ihre Bewerbung bis zum 22.11.2026 auf offenbach.de/jobs!
Mehr über die Stadt Offenbach als Arbeitgeberin gibt’s hier zum Nachlesen.
Es handelt sich um eine zu Vertretungszwecken bis zum 31.12.2027 befristete Teilzeitstelle im Umfang von 10 Stunden pro Woche.
Die Arbeitszeitverteilung (10 Std.) erstreckt sich regelmäßig auf den Wochentag Mittwoch, an welchem eine Ganztagspräsenz erforderlich ist. Darüber hinaus können zwei weitere Arbeitsstunden innerhalb der Arbeitswoche flexibel abgeleistet werden.
Offenbach ist eine Stadt der Vielfalt, geprägt von Menschen mit verschiedenen Erfahrungen. Wir ermutigen Bewerber*innen mit vielfältigen Biografien und Fachwissen, sich bei uns zu bewerben. Diese Perspektiven sind für uns unerlässlich, um unsere Stadtgesellschaft bestmöglich abzubilden und zu stärken.
Schwerbehinderte Menschen im Sinne des § 151 SGB IX werden bei gleicher fachlicher Eignung bevorzugt berücksichtigt.
Wir möchten Sie bereits jetzt darauf hinweisen, dass Sie uns vor Beginn der Tätigkeit entweder eine Impfdokumentation oder ein ärztliches Zeugnis darüber vorlegen müssen, dass bei Ihnen ein ausreichender Impfschutz oder eine Immunität gegen Masern besteht.