Bewerbung als Fachreferent*in Straßenverkehrsbehörde (m/w/d)
Bitte beachten Sie, dass eine bevorzugte Berücksichtigung nur im Falle einer Schwerbehinderung oder der Gleichstellung mit dieser erfolgen kann. Bitte geben Sie Ihre Behinderung daher nur an, wenn Sie mit GdB 50 oder mehr schwerbehindert sind, oder bei einem GdB von 30 oder 40 zusätzlich einer Schwerbehinderung gleichgestellt wurden.